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Kameras laufen wieder (04.02.2004)
Kamera am Ordnungsamt im Ravensberger Park
Nachdem die Polizei Bielefeld im Ravensberger Park einen Kriminalitätsschwerpunkt ausgemacht hat und auch die politischen Parteien, mit Ausnahme der Grünen, ihre Zustimmung gaben, sind seit vergangener Woche die Kameras im Ravensberger Park wieder angeschaltet. Die Bilder laufen bei der Polizei ein und werden 14 Tage gespeichert. (vergleiche auch den
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zum Thema)
Die Bielefelder Grünen wendeten sich vergangene Woche mit einem Schreiben an das NRW-Innenministerium und die NRW-Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Sokol. Sie wollen wissen, ob die Grundlagen einer Videoüberwachung des Ravensberger Parks überhaupt gegeben sind.
Am 23. Januar veröffentlichte das Innenministerium auch die Verwaltungsvorschrift, die die Anwendung des im vergangenen Jahr geänderten Polizeigesetzes Grundlage von Videoüberwachung im öffentlichen Raum regeln soll. In der Verwaltungsvorschrift heißt es unter anderem: »Vor einem Einsatz dieser Maßnahmen ist zu prüfen, ob die Videoüberwachung aller Wahrscheinlichkeit nach nur zu einem Verdrängungseffekt führt; in diesem Fall ist die Videoüberwachung unzulässig«. Spannend wird jetzt die Frage sein, wie die Bielefelder Polizei auf die Verwaltungsvorschrift reagiert beziehungsweise ob sie nachweisen kann, dass ein wahrscheinlicher Verdrängungseffekt nicht eintritt.
Der Ravensberger Park Anfang Februar 2004
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