Webwecker Bielefeld: payback02

»Vertrauen mit Füßen getreten« (Teil 2)



Auch beim Bezahlen mit der Kundenkarte werden häufig mehr Daten erhoben, als erforderlich, ohne dass der Kunde über eine Einwilligung die Möglichkeit hat, dem zu widersprechen. Zu erfassen wie viel der Kunde ausgegeben hat, ist für das Funktionieren der Bonussysteme notwendig. Zu speichern was der Kunde gekauft hat, bedeute dagegen einen unzulässigen Schritt zum gläsernen Verbraucher, solange dieser nicht im einzelnen hierüber informiert wird und sein Einverständnis gibt, heißt es in der Untersuchung.

Der vzbv fordert, dass die Verbraucher die Möglichkeit haben, der Nutzung und Weiterverwendung ihrer Daten aus freien Stücken zuzustimmen. Sowohl das Bonusprogramm »Vodafone Stars« als auch das Programm »S-Points« der Sparkassen Wuppertal, Essen und Bonn machen dagegen die Teilnahme der Kunden an dem Bonussystem von seiner Einwilligung in die Nutzung von personenbezogenen Daten zu Werbe- und Marktforschungszwecken abhängig. Von einer freiwilligen Einwilligung könne hier keine Rede mehr sein.

Unerlässlich sei es, die Verbraucher über ihre Datenschutzrechte und die Teilnahmebedingungen an den Bonusprogrammen zu informieren. Durch besondere Intransparenz zeichnet sich laut der Untersuchung beispielsweise »Happy Digits« aus: So liegen dem Antragsformular von »Happy Digits« keine Teilnahmebedingungen bei, es erfolgt lediglich der Hinweis, dass die Teilnahmebedingungen mit dem Versand der Karte zugestellt werden oder per Faxabruf angefordert werden können. Auch das Internet-Anmeldeformular von »S-Points« enthält keinen Link auf die Teilnahmebedingungen, diese sind auf den Webseiten des S-Points-Programms nur schwer zugänglich.

Die fehlende Transparenz bei den Teilnahmebedingungen von »Happy Digits« sei vor dem Hintergrund der Erfahrungen zu sehen, die das Unternehmen mit einer besonders verbraucherfreundlichen Regelung auf einem anderen Feld machen musste. Dabei ging es um die Einwilligung der Verbraucher zur Nutzung der Kundendaten für Werbezwecke. Nach Kritik von Datenschützern führte »Happy Digits« auf dem Antragsformular eine »Ankreuzlösung« ein – nur wer ausdrücklich zustimmte, dessen Daten durften weiterverwendet werden. All dies offenbar in der Hoffnung, die anderen Karteninhaber würden dem Positivbeispiel folgen. Als »Happy Digits« jedoch mit seiner verbraucherfreundlichen Lösung allein blieb, kehrte das Unternehmen wieder zur alten »Auskreuzlösung« zurück – wer gegen eine Nutzung seiner Daten ist, muss das jetzt ausdrücklich erklären.

Diesen Mechanismus will der vzbv jetzt umkehren. „Ein umfassender Daten- und Verbraucherschutz muss zum Gütesiegel für Kundenkarten werden", fordert Edda Müller. »Deshalb brauchen wir branchenweit verbindliche Standards«.


Das Gutachten steht zum zum PDF-Download zur Verfügung (529 KB)