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Stichwort: Präventive Selbstverteidigung



Die Regierung der USA handelt mit dem Krieg im Irak nach eigener Aussage »vorbeugend«. Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und das fürchterliche Waffenarsenal Husseins mache es unmöglich, sich auf eine Politik der Abschreckung und Sanktionierung zu beschränken. Vorbeugende Selbstverteidigung ist ein neues Konzept und in keiner Weise durch die UN-Charta gedeckt.

Das gibt die US-Regierung auch offen zu, man fühle sich nicht an das Völkerrecht gebunden. Notfalls führe man Präventivkriege auch alleine. Das neue Konzept hat bereits einen jüngeren historischen Vorläufer: 1999 setzte die NATO unter dem Einfluss der USA gegen das Votum der beiden ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates Russland und China die Souveränität Jugoslawiens außer Kraft, um einen angeblichen Völkermord zu verhindern. Der Bruch mit dem Völkerrecht wurde damals mit dem Gedanken der »humanitären Intervention« gerechtfertigt.

Wie Kai Rogusch im Internet-Magazin »Novo« (http://www.novo-magazin.de) schreibt, lehne die deutsche Regierung eine Beteiligung am Krieg nicht aus rechtsstaatlichen Gründen ab, sondern weil auch sie präventiv denken. Ein Krieg habe »nicht vorhersehbare Folgen« Die Haltung Deutschlands sei daher keine Garantie für eine verlässliche Außenpolitik. Mit der US-Außenpolitik habe sie einen Charakterzug gemein: Als Produkt der westlichen »Kultur der Angst« untergrabe sie international verbriefte rechtliche wie politische Standards und das, was einmal als Völkerrecht den Frieden sichern sollte.