Webwecker Bielefeld: Hundeverordnung

Neue Beschilderung für Hundefreilaufflächen



Die Landeshundeverordnung hat auch Auswirkungen auf die Nutzung der Hundefreilaufflächen . Deshalb werden in Kürze vom Umweltbetrieb neue Schilder aufgestellt. Die Regelungen gelten zunächst bis zur Verabschiedung des neuen Landehundegesetzes. Dann wird für Bielefeld ein neues Konzept für Hundefreilaufflächen erarbeitet und umgesetzt.

Bis dahin wird es zwei Kategorien von Freilaufflächen geben. Die erste Kategorie betrifft Flächen, die sich innerhalb bebauter Ortsteile befinden und in deren Nähe sich häufig viele Menschen aufhalten. Dort dürfen nur Hunde unangeleint geführt werden, die aufgrund ihrer Körpermaße (weniger als 20 kg Gewicht und niedriger als 40 cm Höhe) nicht unter die Regelungen der Landeshundeverordnung fallen. Es sei denn, es sind kleine Hunde , die nach Paragraph 2 der Landeshundeverordnung zu den sogenannten gefährlichen Hunden oder solche, die zu den Hunden nach Anlage 1 und 2 der Landeshundeverordnung zählen. Folgende Flächen im Stadtgebiet gehören dazu :

Stadtbezirk Mitte: Am Westfalenkolleg/ Mühlenbach, Luttergrünzug/ Otto-Brenner-Straße, An der Alm/ Wickenkamp, An der Promenade
Stadtbezirk Gadderbaum: Tierpark Olderdissen
Stadtbezirk Schildesche: Bultkamp, Obersee/ Viadukt, Am Brodhagen/ Lauestraße, Schloßhofstraße/ Kopernikusstraße/ Am Brodhagen, Gellershagenpark östlich des Wäldchens
Stadtbezirk Stieghorst: Schneidemühler Straße/ Glatzer Straße
Stadtbezirk Heepen: Rabenhof/ Schelpmilser Weg (Wellbach), an der Kleingartenanlage "Im Heeper Felde", Milser Straße (Sportplatz / Friedhof), Glückstädter Straße
Stadtbezirk Brackwede: An der Lutterquelle.


In die zweite Kategorie gehören Freilaufflächen außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile, wo sich üblicherweise weniger Menschen aufhalten. Hier dürfen neben den kleinen Hunden auch die großen Hunde (sogenannte 20/40-Hunde) frei laufen. Für die sogenannten Anlagehunde nach der Landeshundeverordnung muss allerdings ausdrücklich eine Befreiung von der Leinenpflicht vorliegen. Nur dann dürfen auch diese Hunde auf den folgenden Flächen unangeleint laufen:

Stadtbezirk Jöllenbeck: Kleinbahntrasse
Stadtbezirk Schildesche: Stiftsmühle
Stadtbezirk Heepen: Am Jeipohl
Stadtbezirk Mitte: Am Baderbach/Kuckucksweg
Stadtbezirk Brackwede: Am Hallenbad Duisburger Straße


Für Hunde der Anlage 1 und 2, die nicht von der Leinenpflicht befreit sind und für die sogenannten gefährlichen Hunde nach § 2 der Landeshundeverordnung, gibt es zur Zeit keine Freilaufflächen in Bielefeld. Die Hundehalter sind für eine artgerechte Haltung verantwortlich. Sie können den Hunden den erforderlichen Auslauf beispielsweise auf geeigneten privaten Flächen oder in Hundevereinen ermöglichen.

Die Texte auf den neuen Schildern sind sehr kurz und formal abgefasst, weil der Platz für die Auflistung der Rassen gemäß Landeshundeverordnung nicht ausreicht. Bei Fragen zum Ordnungsrecht und zur Einstufung der Hunde nach Landeshundeverordnung steht das Ordnungsamt unter Telefon 51- 2247 und 51-2251 zur Verfügung. Das Umweltamt gibt unter Telefon 51-8040 Auskunft zur Lage und zur Abgrenzung der Freilaufflächen.