Kommissar widerspricht Staatsanwälten (Teil 3)
Der wird bei der zweiten Tatsache, an die sich Hudalla erinnern kann, Fels deutlicher: »Einer könnte gelogen haben«, sagte Dieter Fels, als Hudalla darauf bestand, immer wieder mit der Staatsanwaltschaft über Probleme mit der Umsetzung des Bielefelder Modells gesprochen zu haben. Staatsanwältin Buhr und Staatsanwalt Mackel hatten dies in ihrer Zeugenaussage bestritten.
Manfred Hudalla widersprach auch der Aussage von Oberstaatsanwalt Steffen, der im Zeugenstand angab, dass der Drogenkommissar ihn im Mai 2000 gebeten habe, ihm die Aktensammlung gegen die Drogenberatung und die Polizeiführung auszuhändigen. Hudalla bestritt dies mit dem Brustton der Überzeugung. Es sei ihm auch »gänzlich unbekannt« gewesen, dass eine Aktensammlung existiere. Ein gewisser Widerspruch besteht allerdings darin, dass er gleichzeitig angab, die Akten selbst gehabt zu haben. Aber auch Oberstaatsanwalt Steffen hatte sich in seiner Aussage davon überzeugt gezeigt, dass er Hudalla die Sammlung ausgehändigt und zwei Wochen danach zurück erhalten habe. Aus diesem Zeitraum existiert auch ein Vermerk Hudallas: »S. bringt Ordner bei OSTA Steffen vorbei. Danke.« Als Dieter Fels den Zeugen mit dem Vermerk konfrontiert, verlässt den wieder das Gedächtnis: »Ich hab da keine Erinnerung dran«, bekommt das Gericht zu hören.
Vielleicht können ja die Anwälte der Angeklagten die Erinnerung des Zeugen auffrischen. Sie haben am nächsten Prozesstag am 10. April Gelegenheit dazu, Manfred Hudalla zu befragen.