Bohrende Fragen im Prozess ums Drogenhilfekonzept (Teil 2)
Dass die PI-Ost sich um die nicht-abhängigen Frauen kümmern sollte, lag daran, dass es mit dem ET ZKB Probleme gab. Auf die Frage von Richter Fels, ob es mit Beamten des ET »Ärger gegeben« habe, beschreibt Heinz Haubrock ein Gespräch mit dem Leiter ZKB, Michael Hetzer. Der hatte ihm erzählt, dass einige Beamte des Einsatztrupps die notwendige Distanz zu den drogenabhängigen Frauen vermissen ließen. »Er hatte Sorge, dass die in Begünstigungstatbestände abrutschen«, so Haubrock. Richter Fels testete dabei das Gedächtnis des Angeklagten, indem er wissen will, um welche Beamte es sich gehandelt habe. Die Frage nach Namen von Beamten - die dem Gericht vorliegen - taucht an diesem Prozesstag immer wieder auf. Haubrock erklärt dem Gericht, dass er tausend Beamte unter sich habe und nicht jeden Namen kennen könne.
Richter Fels hält den Angeklagten auch einen Vermerk zu einer dreiwöchigen Maßnahme der PI-Ost vor, die in Polizeikreisen als »Flatterbandaktion« bekannt war. Im Spätsommer 1997 wurden die Parkplätze in der Naharyastraße mit rot-weißem Band abgesperrt. Mit der Konzentration auf die Freier sollte die Situation überschaubarer gestaltet werden. Nach drei Wochen wurde die Aktion auf Wunsch der Stadt abgebrochen, der dadurch Parkgebühren entgingen. Am Ende des Vermerks zum Ende der Maßnahme heißt es. »Von den Einsatztrupps werden keine weiteren Maßnahmen gegen die Nachfrager und Anbieter getroffen. Diese Verfahrensweise ist mit der Leitung GS (also Haubrock, d. Verf.) abgestimmt.«
Heinz Haubrock wies darauf hin, dass es in dem Vermerk auch darum ging, zu beobachten, ob die Aktion nachhaltige Wirkung habe. »Zusätzlich versucht der ET zu ermitteln, in welchen Bereich BTM-abhängige Prostituierte verdrängt wurden«, zitiert er den Vermerk. Das sei mit ihm abgestimmt gewesen. Wenn der Verfolgungsdruck in der Nahryastraße zunahm, zogen sich die Frauen nämlich in Wohngebiete wie das Viertel um den Ostmannturm zurück.
Insgesamt zeigte der vierte Prozesstag, dass es Richter Fels tatsächlich um jede Formulierung geht. Da dürfte es noch zu einigen Scharmützeln zwischen ihm und den Angeklagten kommen. Wie auch am vergangenen Donnerstag: Da wurde ausgiebig darüber gestritten, ob die Formulierung »Absprachen mit der Staatsanwaltschaft« betsehende oder zukünftige Absprachen meint.