Innerstaatliche Fluchtalternative gibt es nicht (Teil 3)
Auch die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) macht mobil: Mit der geplanten Abschiebung werde Artikel 6 des Grundgesetzes verletzt, der den Schutz der Familie garantiere. GfBV-Bundesvorsitzender Tilman Zülch schrieb sogar einen Brief an NRW-Innenminister Fritz Behrens, in dem er darum bittet, zu Gunsten der Familie Beriev zu intervenieren. Der Bielefelder Flüchtlingsrat appelliert an die Ausländerbehörde Höxter. Sie solle ihre Entscheidung zurücknehmen. »Die Verantwortung der Behörde darf nicht auf die Frage der Feststellung der Flugreisefähigkeit reduzieren werden«, schreibt der Flüchtlingsrat.
»Nach unseren Erlebnissen in Tschtschenien und Russland haben wir in Deutschland gerade ein wenig Ruhe gefunden. Wir danken Deutschland für die Aufnahme«, schreibt eine Gruppe von tschetschenischen Flüchtlingen aus Ostwestfalen, die bei der Kundgebung vor der ZAB zugegen war. Sie bittet eindringlich darum, die Abschiebung von Tschtschenen nach Russland zu stoppen.
Bewußte Lebensgefahr
Ein Kommentar von Manfred HornDie Situation ist eigentlich klar. Tschetschenien ist Kriegsgebiet. Für Tschetschenen ist auch die gesamte russische Förderation insofern Kriegsgebiet, als dass sie dort von Diskriminierung und Verfolgung bis hin zum Tod bedroht sind. Im Prinzipt weiß das auch die Bundesregierung, unter anderem die Lageberichte des auswärtigen Amtes weisen immer mal wieder auf die schlimmen Zustände hin.
In Tschetschenien läuft sei zehn Jahren ein blutiger Krieg, mindestens 250.000 Menschen starben in Folge der Kämpfe. Die russische Regierung mit ihren Kolonialinteressen an einem Land, das gar nicht zur Russischen Föderation gehören will, ist hauptverantwortlich. Doch die rot-grüne Bundesregierung schweigt, weil sie besondere Interessen an einer Kooperation mit der russischen Regierung hat. Russland ist ein riesiger Zukunftsmarkt und Putin folglich der Freund von Schröder so einfach kann Politik sein.
Doch auch ohne die politische Ebene hat der Krieg eine humanitäre Seite: Flüchtlinge dürfen dorthin in keinem Fall abgeschoben werden. Auch die angebliche innerstaatliche Fluchtalternative Russland gibt es bei näherem Hingucken nicht. Wer weiß, mit welcher Macht Putin seinen Krieg gegen die Tschetschen führt, kann sich denken, unter welchen Bedingungen Tschetschen in Russland leben müssen. Um es auf den Punkt zu bringen: Länder, Gerichte und Ausländerbehörden, die einer Abstimmung nach Tschetschenien zustimmen, gefährden bewusst das Leben von Menschen. Und das ist in keinem Fall zu rechtfertigen.