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Mobilfunkmast muss genehmigt werden (18.01.2006)



Politik und Verwaltung der Stadt Bielefeld sind mit ihrem Versuch gescheitert, den umstrittenen Mobilfunkmast auf dem Sportplatz in Theesen baurechtlich zu verhindern. Die Stadt Bielefeld hatte einen entsprechenden Bauantrag abgelehnt. Daraufhin hat der Mobilfunknetz-Betreiber E-Plus die Stadt verklagt, ihm an dieser Stelle eine Baugenehmigung zu erteilen.

Das Verwaltungsgericht Minden hat in diesem Verfahren sehr umfassend die Rechtslage gewürdigt und beide Parteien darüber informiert, dass es der Klage des Betreibers stattgeben und die Stadt verpflichten werde, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen.

Die Stadt ist nach dieser eindeutigen Aussage des Gerichts insbesondere aus Kostengesichtspunkten gehalten, die Baugenehmigung unter Wahrung der sonstigen gesetzlichen Vorschriften zu erteilen.