Verbraucherschützer
raten es seit langem und nun haben auch Politiker angesichts drastischer
Preissteigerungen die Botschaft im Gepäck, beim Strombezug nach günstigeren Anbietern
Ausschau zu halten. »Rund fünf Prozent der bundesdeutschen Haushalte haben
sich bislang erst für einen neuen Lieferanten entschieden«, weiß die
Verbraucherzentrale NRW, dass Verbraucher die seit 1998 mögliche Wahlfreiheit
nur zögerlich annehmen. Unwissenheit um die einfachen Wechselmodalitäten sowie
die Sorge, irgendwann im Dunkeln sitzen zu müssen, sind dabei die
Haupthemmnisse, Kunde bei einem günstigeren Stromanbieter zu werden was sich
zumeist rechnen kann. Für eine vierköpfige Familie kann eine Ersparnis von
rund 50 Euro im Jahr durch einen Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter
drin sein. Wer den Wechsel dann noch mit einem Energiespar-Programm im
Haushalt kombiniert, hat ein optimales Spar-Paket geschnürt«,hat die
Verbraucherzentrale herausgefunden.
Um
den günstigsten Anbieter ausfindig machen zu können, muss man zunächst die
Bestandteile von Strompreisen kennen. Sie setzen sich nämlich zusammen aus dem
verbrauchsunabhängigen Grundpreis in Euro pro Monat oder Jahr und dem
Verbrauchs- oder Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde. Bei manchen
Unternehmen wird der Grundpreis noch in einen Leistungs- und einen
Verrechnungspreis (Zählermiete) aufgeteilt. Wichtig ist es, immer nur
Bruttopreise miteinander zu vergleichen, in denen Stromsteuer, aktuelle
Mehrwertsteuer, alle sonstigen Abgaben und das Netznutzungsentgelt schon
enthalten sind.
Um
das individuell günstigste Angebot zu finden, ist der eigene Stromverbrauch pro
Jahr eine wichtige Größe. Eine erste Überschlagrechnung kann man anhand der
letzten Jahres-Stromabrechnung vornehmen, der man die Preise des neuen
Anbieters zugrunde legt. Hilfreich sind auch Internetseiten (zum Beispiel www.verivox.de www.stromtarife.de www.stromseite.de ), mit
deren Hilfe man nach Eingabe des persönlichen Jahresverbrauchs und der
Postleitzahl einen Vergleich der Jahreskosten bei verschiedenen Versorgern
erhält.
Je
kürzer die Vertragsbindung, umso flexibler ist der Stromkunde. Empfehlenswert
sind Vertragslaufzeiten von nicht mehr als einem Jahr, damit schnell auf
aktuelle Preisentwicklungen reagiert und gegebenenfalls zu einem neuen
Anbieter gewechselt werden kann. Die Kündigungsfrist sollte zudem nicht mehr
als einen Monat betragen. Der Vertrag müsste auch ein Sonderkündigungsrecht
einräumen, falls der Strompreis steigt. Wechselwillige sollten zudem vorsichtig
sein bei Angeboten, bei denen sie sich zu einer höheren Vorauszahlung zum
Beispiel in Höhe des Jahresbetrages verpflichten.
Modalitäten
beim Wechsel: Wer den Versorger auf Herz und Nieren geprüft hat, schickt das
ausgefüllte und unterschriebene Vertragsformular an den neuen Stromanbieter
zurück. Dieser übernimmt dann alle weiteren Formalitäten und kündigt zum
Beispiel beim alten Versorger. Fürs Wechseln dürfen keine Entgelte verlangt
werden. Der neue Anbieter regelt mit dem alten Versorger auch den notwendigen
Datenaustausch und falls notwendig das Ablesen der Stromzähler. Es ist kein
Austausch von Zählern erforderlich! Der bisherige Versorger schickt eine
Bestätigung der Kündigung und eine Schlussrechnung über die bis zum Wechsel
erbrachte Stromversorgung.
Niemand
muss fürchten, im Dunkeln zu sitzen. Denn die so genannte »Versorgungspflicht«
regelt, dass die Stromversorgung immer reibungslos funktioniert. Sollte der
neue Versorger aus welchen Gründen auch immer ausfallen, erfolgt die nahtlose
Belieferung durch den örtlichen Grundversorger. Verbrauchern bleiben dann
drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.
Weitere
Informationen rund um den Wechsel des Stromanbieters enthält ein neues
Faltblatt der Verbraucherzentrale NRW, das für Selbstabholer kostenlos in der
Bielefelder Beratungsstelle erhältlich ist