Auskunft bei Jugendschutz-Fragen (23.08.2006)
Das städtische Amt für Planung und Finanzen Jugend, Soziales, Wohnen
weist darauf hin, dass in Nordrhein-Westfalen jetzt eine
Auskunftsstelle zum Kinder- und Jugendschutz eingerichtet wurde. Nach
Mitteilung des Ministeriums für Generationen Familie, Frauen und
Integration ist dies in fachlicher Abstimmung mit der
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS), Landesstelle NRW
e.V., geschehen.
Die Auskunftsstelle soll insbesondere Eltern bei der Suche nach
zuständigen Stellen zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes behilflich
sein, die richtigen Ansprechpartner zu finden.
Neben interessierten Eltern erhalten dort auch Lehrer, Mitarbeiter
der Jugendhilfe, Bedienstete der Polizei, Gewerbetreibende und
Veranstalter sowie Jugendliche selbst Auskunft zu Fragen des Kinder-
und Jugendschutzes. Dazu gehört auch der Kinder- und
Jugendmedienschutz.
Auch Beschwerden und Hinweise auf Verstöße gegen die
Jugendschutzbestimmungen nimmt die Auskunftsstelle entgegen und leitet
diese an die zuständigen Stellen weiter. Darüber hinaus gibt die Stelle
praktische Hinweise und Tipps, vermittelt Fachreferenten und hilft mit
Literaturtipps und Broschüren.
Die Auskunftsstelle ist unter der Telefonhotline 0221 /
92139233 oder per E-Mail unter auskunftsstelle@mail.ajs.nrw.de zu
erreichen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter http://www.ajs.nrw.de
Fragen zum Kinder- und Jugendschutz können auch an die Stadt
Bielefeld gerichtet werden: - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz,
einschließlich Medienschutz - Jugendamt, Telefon: 0521 / 51-2573;
-Ordnungsrechtliche Fragen zum Kinder- und Jugendschutz - Stadtwache,
Telefon: 0521 / 51-5110