Fördermöglichkeit bei Wohnungskauf (13.09.2006)
Auch nach Wegfall der Eigenheimzulage Ende 2005 ist eine
Förderung von Eigentumsmaßnahmen möglich. Darauf weist das Bauamt der Stadt
Bielefeld hin.
Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist nach wie vor
ungebrochen. Aber nicht jeder kann diesen Wunsch auch realisieren. Nach dem
Wegfall der Eigenheimzulage wird es für viele Haushalte schwieriger, die
Finanzierung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses auf sichere Beine zu
stellen.
Das Land NRW hat die Förderung nun neu ausgerichtet und
fördert für bestimmte Personengruppen den Bau oder Erwerb von Häusern und
Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen oder zinsfreien Darlehen.
Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem Kind unter
18 Jahren sowie Haushalte mit einer schwerbehinderten Person (50 GdB - Grand
der Behinderung). Außerdem muss eine bestimmte Einkommensgrenze eingehalten
werden. In Bielefeld kann eine junge Familie mit zwei Kindern und einem
Brutto-Jahresverdienst in Höhe von circa 47.000 Euro für einen Neubau ein
zunächst zinsloses Darlehen von bis zu 83.000 Euro im Fördermodell A erhalten.
Ist das Einkommen höher, beträgt aber nicht mehr als insgesamt etwa 64.000 Euro
brutto, können Darlehen in Höhe von 50.000 Euro im Fördermodell B gewährt
werden. In diesem Fall wird das Darlehen von Anfang an zunächst mit zwei
Prozent verzinst.
Bei dem Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung oder eines
gebrauchten Eigenheims kann eine junge Familie mit zwei Kindern bei den
genannten Brutto-Einkünften im Modell A 60.500 Euro erhalten und im Modell B 35.000
Euro. Gegebenenfalls kann das Bruttoeinkommen höher sein. Je nach Einzelfall
können verschiedene Freibeträge vom Einkommen abgesetzt werden.
Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Stadt
Bielefeld unter www.bielefeld.de erhältlich. Unter der Rubrik Bauen
& Wohnen / Wohnungsbauförderung / Eigentumsförderung sind die
ausführlicheren Kurzinformationen zu den Fördermöglichkeiten hinterlegt.
Interessenten können sich auch direkt bei den Mitarbeiterinnen der
Wohnungsbauförderungsabteilung des Bauamtes der Stadt Bielefeld informieren:
Marita Pahl, Tel. 0521-513922, Simone Rott, Tel. 0521-513921.